Ausgaberichtlinien

Die Ausgaberichtlinien sind Bestandteil des Leistungsangebotes der Tiertafel Rems-Murr (folgend: TiTa RM), betrieben
durch den Verein Solidarisch mit Herz e.V.. Sie sind allgemein gültig für die leistungsempfangende bzw. antragstellende
Person (folgend: die Klient*en, gültig für alle Geschlechter). Änderungen behält sich die TiTa RM jederzeit vor. Durch
Veröffentlichung einer neuen Version tritt diese umgehend in Kraft.

  • Leistungen der TiTa RM müssen schriftlich beantragt werden. Es erfolgt eine Prüfung des Antrages und ein persönliches Treffen zur Erstinformation.
  • Die TiTa RM unterstützt nur Personen gemäß der Abgabenordnung §53 Ziffer 2 mit Haustieren und mit Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis oder Wohnsitzlose mit Haustieren und primärem Aufenthalt im Rems-Murr-Kreis. Die Unterstützung erfolgt durch kostenlose Ausgabe von Futtermitteln und bei Bedarf von Tierbedarfszubehör.
  • Die TiTa RM unterstützt maximal bis zu insgesamt 2 Tiere pro Haushalt mit maximal 50% des Futterbedarfs. Dies gilt auch bei Spezialfutter. Die Abgabemenge des Tierfutters ist auf das jeweilige, zu unterstützende, Tier abgestimmt und stellt nur eine anteilige Futterhilfe dar. Die TiTa RM bemüht sich darum alle Bedarfe zu erfüllen. Da die TiTa RM selbst auf Spenden angewiesen ist, kann nicht garantiert werden, dass alle Bedarfe jederzeit erfüllt werden können. Futterwünsche können nur nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
  • Bei Spezialfutter muss ein Nachweis vom Tierarzt vorgelegt werden, dass das Tier dieses Futter benötigt.
  • Es werden nur folgende Haustiere unterstützt: Katzen, Hunde, Vögel (V), Nager und Kleintiere (N), Zierfische (F). Die Tiere müssen vor Eintritt des Versorgungsfalles (Bedürftigkeit) im Haushalt gelebt haben. Neuanschaffungen sowie Schenkungen nach Eintritt des Versorgungsfalles werden nicht unterstützt. Bei Züchtungen / Vermehrungen, Tierhaltung in tierschutzkritischen Umgebungen (Animal Hoarding, usw.) leistet die TiTa RM keine Unterstützung. Nicht unterstützt werden: Reptilien, Exoten, Schildkröten, Groß- und Nutztiere.
  • In Einzelfällen entscheidet der Vorstand über Ausnahmen.
  • Die Leistungen der TiTa RM sind freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht. Die TiTa RM kann jederzeit ohne Angaben von Gründen die Leistungen einstellen.
  • Bestehen Leistungen durch Dritte oder werden diese angestrebt, behält sich die TiTa RM eine Prüfung vor. Die Angabe von Drittleistungen ist erforderlich.
  • Die Tiertafelleitung oder deren Stellvertretung behält sich das Recht vor, nach Vereinbarung, die Tiere zu besichtigen.
  • Die TiTa RM haftet nicht für den verkehrssicheren Zugang bei der Abholung der Futterspenden.
    Pfandsystem Taschen bzw. Eimer:
  • Aus umweltschutztechnischen Gründen und zur Erleichterung der Transportfähigkeit der Tiernahrung bieten wir stabile Taschen oder wahlweise Eimer an, die gegen ein Pfand in Höhe von 1,50€ mitgegeben werden und bei der nächsten Ausgabe getauscht werden können.
  • Nachweis anhand der Tiertafel-Berechtigungskarte: Die TiTa RM stellt nach Bewilligung eine Berechtigungskarte aus. Auf dieser sind alle Halter- und Tierangaben sowie Futtermengen gespeichert. Die Berechtigungskarte gilt nur im bewilligten Leistungszeitraum der Behörden, eine Verlängerung ist mittels neuer behördlicher Nachweise zu beantragen. Sie ist nicht übertragbar. Ausgabe der Leistung kann nur an berechtigte anwesende Personen mit Berechtigungskarte erfolgen. Der Personalausweis ist auf Verlangen zusätzlich vorzuzeigen. Ausnahmen (A) erfolgen nur nach vorheriger Absprache mit der Tiertafelleitung.

Durch Antragsstellung und Leistungsempfang bestätigen die Klient*en:

  • Die Annahme der Ausgaberichtlinien.
  • Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben über die in meinem Haushalt lebenden Haustiere und meiner persönlichen Situation der Wahrheit entsprechen.
  • Ich bestätige zu den hilfsbedürftigen Personen gemäß der Abgabenordnung zu gehören. Die Bedürftigkeit ist anhand von amtlichen Dokumenten nachzuweisen.
  • Sämtliche Änderungen im Tierbestand (Verlust / Tod / Zuwachs / etc.), des Leistungsumfangs, sowie der persönlichen Verhältnisse sind der TiTa RM unverzüglich schriftlich zu melden.
  • Bei genannten Änderungen ist die Berechtigungskarte unmittelbar zurück zu geben / ändern zu lassen.
  • Möglicherweise hat das überlassene Tierfutter das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten – in diesem Fall ist dieses zur sofortigen Verfütterung bestimmt.
  • Die TiTa RM übernimmt keine Haftung für die Eignung des Futters. Eine Überprüfung von Seiten der TiTa RM erfolgt nicht.
  • Eine Weitergabe oder ein Verkauf der Leistungen ist nicht zulässig. Bei Missachtung wird die Berechtigungskarte eingezogen, es erfolgt keine weitere Unterstützung mehr.
  • Die TiTa RM behält sich vor, bei Falschangaben, Missbrauch und Regelverstößen Sanktionen der Leistungen bis hin zum sofortigen Ausschluss zu verhängen. Ferner kann der Vorstand weitere Maßnahmen (z.B.: Strafanzeige) veranlassen.

Verhaltensregeln bei der Ausgabe:

  • Keine Gewalt jeglicher Art gegen Mensch, Tier oder Einrichtung.
  • Kein Verbreiten von Hass, falschen Tatsachen oder Fake News.
  • Kein Neid, kein Mobbing.
  • Kein Einwirken und Konsum von Drogen und Alkohol bei der Ausgabe.
  • Gegenseitiger Respekt und Freundlichkeit sollte eine Selbstverständlichkeit sein!
    Wir würden es begrüßen, wenn Sie bei der Ausgabe genügend Abstand untereinander wahren. Dies dient der ruhigen und reibungslosen Ausgabe. Bei „Angstbeißern“, nervösen oder gar aggressiven Tieren ist das Tragen eines Maulkorbes bei der Ausgabe verpflichtend.
  • An der Ausgabestelle gilt die Hausordnung des jeweiligen Eigentümers.

Fußnoten:
V/ F/ *N: Hier wird ein handelsübliches Aquarium mit bis zu 10 Zierfischen oder ein handelsüblicher Vogelkäfig mit bis zu 3 Vögeln als „1 Tier“ gewertet. Bei sonstigen Kleintieren und Nagetieren erfolgt eine
Einzelfallentscheidung durch den Vorstand.

A: Ausnahmen beim Leistungsempfang: Ausgabe der Leistungen an nichtregistrierte Personen ist nur möglich nach vorheriger Absprache mit der Tiertafelleitung sowie ausgestellter Vollmacht des/der Klienten*in und Kopien der TiTa Berechtigungskarte sowie des Personalausweises. Gründe für das persönliche Nicht-Erscheinen wären:
Krankenhausaufenthalt; Krankheit, die es nicht zulässt das Haus / die Wohnung zu verlassen; schwere Erkrankung des Tieres, die die persönliche Anwesenheit des Tierhalters beim Tier erfordert.

Version: 1.0
Stand: 11.01.2024