Gültigkeit:
Die Ausgaberichtlinien sind Bestandteil des Leistungsangebotes der Tiertafel Rems-Murr (folgend: TiTa RM), betrieben durch den Verein Solidarisch mit Herz e.V.. Sie sind allgemein gültig für die antragstellende bzw. leistungsempfangende Person (folgend: die Klient*in, gültig für alle Geschlechter). Änderungen behält sich die TiTa RM jederzeit vor. Durch Veröffentlichung einer neuen Version tritt diese umgehend (Datum der Veröffentlichung) in Kraft.
Durch Antragsstellung und Leistungsempfang bestätigt die Klient*in:
Die Annahme dieser Ausgaberichtlinien sowie sämtliche Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben.
Bezugsberechtigte Personen; Antragstellung und Leistungen
- Die TiTa RM unterstützt nur Personen gemäß der Abgabenordnung §53 Ziffer 2 mit Haustieren und mit Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis – und Wohnsitzlose Personen mit Haustieren und primärem Aufenthalt im Rems-Murr-Kreis.
- Leistungen der TiTa RM müssen schriftlich beantragt werden. Es erfolgt eine Prüfung des Antrages und ein persönliches Treffen zur Erstinformation mit Vorstellung Ihres Tieres / Ihrer Tiere.
- Die Bedürftigkeit gemäß den Ausgaberichtlinien ist entsprechend durch amtliche Nachweise zu belegen.
- Nach Ablauf des amtlich bewilligten Zeitraums muss durch die Klient*in unverzüglich ein neuer amtlicher Bescheid nachgereicht werden.
- Der Tierbesitz ist durch entsprechende Dokumente (Übernahme-/Kauf-/Tierschutz-Vertrag, Impf-/Tier-ausweis oder Tierarztrechnung etc.) nachzuweisen.
- Die Leistungen der TiTa RM sind freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht. Die TiTa RM kann jederzeit ohne Angaben von Gründen die Leistungen ändern oder einstellen.
- Bei Bezug von Leistungen von Dritten (andere Vereine o.ä.) sind die entsprechenden Angaben erforderlich. Bestehen Leistungen durch Dritte oder werden diese angestrebt, behält sich die TiTa RM eine Prüfung vor. In Einzelfällen kann die Leistung der TiTa-RM angepasst oder eingestellt werden.
- Sämtliche Änderungen im Tierbestand (Verlust / Tod / Zuwachs / etc.), Änderung der Fütterung, des Leistungsbezugs, sowie der persönlichen Verhältnisse werden der TiTa RM unverzüglich schriftlich angezeigt.
- Die TiTa RM behält sich vor, bei Falschangaben, Missbrauch und Regelverstößen Sanktionen der Leistungen bis hin zum sofortigen Ausschluss zu verhängen. Ferner kann der Vorstand weitere Maßnahmen (z.B.: Strafanzeige) veranlassen.
Tiere und Futterabgabe
- Die Unterstützung der TiTa-RM erfolgt durch kostenlose Ausgabe von Futtermitteln und bei Bedarf von Tierbedarfszubehör. In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Unterstützung bei ärztlichen Behandlungen erfolgen.
- Die TiTa RM unterstützt nur folgende Haustiere: Katzen, Hunde, Vögel, Nage- /Kleintiere sowie Zierfische. Nicht unterstützt werden: Reptilien, Exoten, Schildkröten, Groß- und Nutztiere.
- Pro Haushalt werden maximal bis zu insgesamt 2 Tiere mit maximal 50% des Futterbedarfs unterstützt – wobei bei Vögeln und Zierfischen jeweils ein tierschutzgerechter Schwarm in einem Käfig/Aquarium als „Ein Tier“ gezählt wird.
- Die Abgabemenge des Tierfutters ist auf das jeweilige, zu unterstützende, Tier abgestimmt und stellt nur eine anteilige Futterhilfe dar. Sie richtet sich nach dem Gewicht des Tieres und dessen Gesundheitszustand. Hierbei sind die standardisierten Futtertabellen der TiTa-RM maßgebend. (*A)
- Die TiTa RM bemüht sich darum alle Bedarfe zu erfüllen. Da die TiTa RM selbst auf Spenden angewiesen ist, kann nicht garantiert werden, dass alle Bedarfe jederzeit erfüllt werden können. Futterwünsche können nur nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
- Wird Spezialfutter benötigt muss ein Nachweis oder eine Empfehlung vom Tierarzt vorgelegt werden.
- Die Tiere müssen schon vor Eintritt des Versorgungsfalles (Bedürftigkeit) im Haushalt leben.
Neuanschaffungen und Schenkungen nach Eintritt des Versorgungsfalles werden nicht unterstützt. (*A) - Bei Züchtungen / Vermehrungen, bei tierschutzkritischer Haltung leistet die TiTa RM keine Unterstützung. Wird während der Versorgung einer dieser Umstände festgestellt, kann die TiTa-RM ihre Leistung ganz oder teilweise einstellen.
- Möglicherweise hat das überlassene Tierfutter das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten – in diesem Fall ist dieses von der Klient*in auf Verwendbarkeit zu überprüfen und zur sofortigen Verfütterung bestimmt.
- Die TiTa RM übernimmt keine Haftung für die Eignung des Futters. Eine Überprüfung von Seiten der TiTa RM erfolgt nicht.
- Die Weitergabe oder Verkauf sämtlicher Leistungen (Futter/Zubehör) ist nicht zulässig. Bei Missachtung kann die Leistung der TiTa RM eingestellt werden.
- Die Tiertafelleitung oder deren Stellvertretung behält sich das Recht vor, nach Vereinbarung, die Tiere einmal pro Kalenderjahr zu besuchen.
Futterausgabe:
- Die TiTa RM haftet nicht für den verkehrssicheren Zugang bei der Abholung der Futterspenden.
- Pfandsystem / Pfandbehälter (Taschen/Eimer):
Aus umweltschutztechnischen Gründen und zur Erleichterung der Transportfähigkeit der Tiernahrung bieten wir stabile Taschen oder wahlweise Eimer an, die gegen ein Pfand in Höhe von 1,50€ mitgegeben werden und bei der nächsten Ausgabe getauscht werden können. Bei Rückgabe des Pfandbehälters wird der Pfandbetrag erstattet. Pfandbehälter sind stets unbeschädigt und gereinigt zurückzugeben/tauschen. Defekte oder verschmutzte Behälter können nicht zurückgenommen werden. - Die Tiertafel-Berechtigungskarte:
Die TiTa RM stellt nach Bewilligung des Antrages eine Berechtigungskarte („Tiertafel Ausweis“) aus.
Diese ist nicht übertragbar. Ausgabe der Leistung kann nur an berechtigte anwesende Personen mit Berechtigungskarte erfolgen. Der Personalausweis ist auf Verlangen zusätzlich vorzuzeigen. Ausnahmen erfolgen nur nach vorheriger Absprache mit der Tiertafelleitung (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung – Abholung durch Dritte). (*A) - Die Berechtigungskarte gilt nur im Zeitraum des behördlichen Leistungsbezugs (ALG/Grundsicherung, Rente etc.). Der behördliche Leistungsbezug ist nach Ablauf erneut nachzuweisen. Es erfolgt einmalig eine Erinnerung durch die TiTa RM (persönlich oder per E-Mail). Wird innerhalb von 5 Wochen kein neuer Nachweis nachgereicht, wird die TiTa RM ihre Leistungen einstellen.
- Nichtwahrnehmung der Futterausgabe:
Kann die Abholung durch die Klient*in, (und/oder einer vertretungsberechtigten Person) nicht wahrgenommen werden, ist das Tiertafel Team rechtzeitig zu informieren. Optional kann die Abholung nach Abklärung an einer alternativen Ausgabestelle erfolgen.
Wird die Abholung ohne Rücksprache 2 x nicht in Anspruch genommen, wird die TiTa RM ihre Leistung einstellen.
Verhaltensregeln bei der Ausgabe:
- Den Anweisungen des TiTa RM Teams, deren Beauftragter, und den örtlichen befugten Personen ist Folge zu leisten. An der Ausgabestelle gilt die Hausordnung des jeweiligen Eigentümers.
- Keine Gewalt jeglicher Art gegen Mensch, Tier oder Einrichtung.
- Kein Verbreiten von Hass und falschen Tatsachen, kein Neid, kein Mobbing.
- Kein Einwirken und Konsum von Drogen und Alkohol bei der Ausgabe.
- Gegenseitiger Respekt und Freundlichkeit sollte eine Selbstverständlichkeit sein!
- Wir würden es begrüßen, wenn Sie bei der Ausgabe genügend Abstand untereinander wahren. Dies dient der ruhigen und reibungslosen Ausgabe sowie Diskretion und Datenschutz. Bei hohem Besucher*Innen Aufkommen sollten Sie eine geordnete Reihe bilden.
- Tiere sind bei der Ausgabe an der Leine zu führen! Bei „Angstbeißern“, nervösen oder gar aggressiven Tieren ist das Tragen eines Maulkorbes verpflichtend.
Fußnoten:
*A: Ausnahmen beim Leistungsempfang: Ausgabe der Leistungen an nichtregistrierte Personen ist nur möglich nach vorheriger Absprache mit der Tiertafelleitung. Gründe für das persönliche Nicht-Erscheinen wären: Krankenhausaufenthalt; Krankheit, die es nicht zulässt das Haus / die Wohnung zu verlassen; schwere Erkrankung des Tieres, die die persönliche Anwesenheit des Tierhalters beim Tier erfordert.
Über Ausnahmen bei anderen Leistungsbezogenen Themen entscheidet die TiTa-RM Verwaltung bzw. der Vorstand im Einzelfall.
Version: 2.0
Stand: 09.2026
